FÖR­DE­RUNGS­MÖG­LICH­KEI­TEN


Für den Teil der Bau­kos­ten, die nicht durch Ei­gen­mit­teln der Woh­nungs­wer­ber fi­nan­ziert wer­den, wird von der Ge­nos­sen­schaft, nach vor­he­ri­ger Aus­schrei­bung, vom Best­bie­ter (Kre­dit­in­sti­tut) ein Bank­dar­le­hen gemäß § 11 NÖ WFG. Bei För­de­rungs­wür­dig­keit er­hal­ten Sie zu den mo­nat­li­chen Rück­zah­lungs­be­trä­gen (An­nui­tä­ten) einen An­nui­tä­ten­zu­schuss von max. 6 % des för­der­ba­ren Dar­le­hens­be­tra­ges (= Jah­res­be­trag, daher 1/12tel = Mo­nats­be­trag).

 

HY­PO­THE­KAR­DAR­LE­HEN – Wohn­zu­schuss­mo­dell 2009

Neben der Ba­sis­för­de­rung kann beim Amt der NÖ. Lan­des­re­gie­rung um Ge­wäh­rung eines Wohn­zu­schus­ses an­ge­sucht wer­den. Dies ist ein zu­sätz­li­cher, va­ria­bler Zu­schuss, der sich nach der Höhe Ihres Net­to­ein­kom­mens rich­tet und wird je­weils für die Dauer eines Jah­res zu­er­kannt.

WOHN­BEI­HIL­FE

Für be­ste­hen­de Ob­jek­te kann an­stel­le des Wohn­zu­schus­ses auch um eine Wohn­bei­hil­fe bzw. Su­per­för­de­rung an­ge­sucht wer­den. Ob sie An­spruch auf eine Su­per­för­de­rung oder Wohn­bei­hil­fe haben, rich­tet sich nach dem För­de­rungs­mo­dell und Alter der be­tref­fen­den Wohn­haus­an­la­ge. De­tail­lier­te­re In­for­ma­tio­nen über För­de­run­gen fin­den Sie auf der Home­page der  Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Lan­des­re­gie­rung.

FÖR­DE­RUNGS­WÜR­DIG­KEIT

De­tail­lier­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.