FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN
Für den Teil der Baukosten, die nicht durch Eigenmitteln der Wohnungswerber finanziert werden, wird von der Genossenschaft, nach vorheriger Ausschreibung, vom Bestbieter (Kreditinstitut) ein Bankdarlehen gemäß § 11 NÖ WFG. Bei Förderungswürdigkeit erhalten Sie zu den monatlichen Rückzahlungsbeträgen (Annuitäten) einen Annuitätenzuschuss von max. 6 % des förderbaren Darlehensbetrages (= Jahresbetrag, daher 1/12tel = Monatsbetrag).

HYPOTHEKARDARLEHEN – Wohnzuschussmodell 2009
Neben der Basisförderung kann beim Amt der NÖ. Landesregierung um Gewährung eines Wohnzuschusses angesucht werden. Dies ist ein zusätzlicher, variabler Zuschuss, der sich nach der Höhe Ihres Nettoeinkommens richtet und wird jeweils für die Dauer eines Jahres zuerkannt.
WOHNBEIHILFE
Für bestehende Objekte kann anstelle des Wohnzuschusses auch um eine Wohnbeihilfe bzw. Superförderung angesucht werden. Ob sie Anspruch auf eine Superförderung oder Wohnbeihilfe haben, richtet sich nach dem Förderungsmodell und Alter der betreffenden Wohnhausanlage. Detailliertere Informationen über Förderungen finden Sie auf der Homepage der Niederösterreichischen Landesregierung.
FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT
Detailliertere Informationen finden Sie hier.