FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
Die Wohnhausanlagen der Baugenossenschaft Wiener Neudorf werden nach den Bestimmungen des NÖ Wohnbauförderungsgesetzes und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes errichtet. Die Finanzierung dieser Wohnhausanlagen erfolgt in der Regel durch ein Direktförderungsdarlehen des Landes NÖ und einem Hypothekardarlehen (gefördert mit einem rückzahlbaren Zuschuss) sowie mit Eigenmitteln der Wohnungswerber. Aus den Eigenmitteln müssen die Grundkosten und sowie ein Teil der Baukosten, die nicht durch aufgenommene Darlehen abgedeckt sind, bezahlt werden.

STEUERERSPARNIS (Sonderausgaben)
Beim Erwerb einer Wohnung haben Sie die Möglichkeit Steuern zu sparen:
a) Eigenmittelzahlungen (sogenannte 8-jährig gebundene Beträge) können als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
b) nach Bezug der Wohnung können Rückzahlungen von Darlehen, die zur Schaffung von Wohnraum aufgenommen wurden ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden.
GESAMTBAUKOSTEN
Die ausgewiesenen Baukosten sind veränderlich. Die endgültig zur Verrechnung gelangenden Baukosten können erst anlässlich der Bauendabrechnung festgestellt werden. Hierfür gelten die Bestimmungen des NÖ Wohnbauförderungs- und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Die Bauendabrechnung wird von der Baugenossenschaft Wiener Neudorf dem Amt der NÖ Landesregierung zur Überprüfung vorgelegt. Ihr Anteil an den Gesamtbaukosten ermittelt sich nach der Wohnnutzfläche. Nähere Angaben über die Kostenaufteilung werden im Anwartschaftsvertrag angeführt.
MONATLICHE BELASTUNG
Diese beinhaltet Darlehensrückzahlungen, Kosten der Versicherung, Betriebs- sowie Verwaltungskosten, und ist aufgrund verschiedener Faktoren veränderlich. Die monatliche Belastung ist nach Bezug der Wohnung jeweils am 5. jedes Monats fällig. Die Abrechnung der Annuitäten und der Betriebskosten erfolgt jeweils bis zum 30.6. des Folgejahres.